Bankauftrag

Bankauftrag
Geschäftsbesorgungsvertrag, der mit der  Bank geschlossen wird, bes. geregelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen. Danach müssen Aufträge jeder Art den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen; Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. V.a. hat der Kunde bei Aufträgen zur Gutschrift auf einem Konto (z.B. Überweisungsauftrag) auf Richtigkeit des Namens des Zahlungsempfängers und der Bankleitzahl zu achten (§ 11 AGB).
- Haftung: Wenn aus Verzögerungen oder Fehlleitungen bei der Ausführung von Aufträgen oder von Mitteilungen hierüber ein Schaden entsteht, so haftet die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtung hinzuzieht. Hat der Kunde durch schuldhaftes Verhalten (z.B. Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 11 AGB Banken, § 20 AGB Sparkassen)) zu der Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, mit welchen Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bankauftrag — Bạnk|auf|trag, der: Auftrag an eine ↑ 2Bank (1 a), ein Geldgeschäft durchzuführen. * * * Bạnk|auf|trag, der: Auftrag an eine 2↑Bank (1 a), ein Geldgeschäft durchzuführen …   Universal-Lexikon

  • Auftrag — I. Bürgerliches Recht:Vertrag nach §§ 662–674 BGB, durch den sich eine Partei (der Beauftragte) verpflichtet, ein ihr von der anderen Partei (dem Auftraggeber) übertragenes Geschäft für diese unentgeltlich sorgfältig auszuführen. 1. Annahme: Wer… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”